Service Hotline 07303-9607-0
e-mail info@lms-lagertechnik.de

Müller System-Lagertechnik

UVV Prüfung von Regalsystemen

Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind Sie verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt. Als zertifizierte sachkundige Regalinspekteure (befähigte Regalprüfer) überprüfen wir von Müller System-Lagertechnik Ihre Regalanlagen, herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß auf Mängel und Fehler. Unsere Regalprüfungen und Regalinspektionen führen wir selbstverständlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durch. Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden? Die Inspektionspflicht gilt für: •Palettenregale •Fachbodenregale •Mehrgeschossanlagen •Kragarmregale •Einfahrregale •Durchfahr- und Durchlaufregale •manuell/elektisch verfahrbare Regale Wie häufig müssen Regalanlagen und Lagereinrichtungen geprüft werden? Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten. Ihre Vorteile durch die Regalinspektion: •Mittels Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung •Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Lebensdauer Ihrer Regale •Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen? Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.
Service Hotline 07303-9607-0 e-mail info@lms-lagertechnik.de

Müller System-Lagertechnik

Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind Sie verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt. Als zertifizierte sachkundige Regalinspekteure (befähigte Regalprüfer) überprüfen wir von Müller System-Lagertechnik Ihre Regalanlagen, herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß auf Mängel und Fehler. Unsere Regalprüfungen und Regalinspektionen führen wir selbstverständlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durch. Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden? Die Inspektionspflicht gilt für: •Palettenregale •Fachbodenregale •Mehrgeschossanlagen •Kragarmregale •Einfahrregale •Durchfahr- und Durchlaufregale •manuell/elektisch verfahrbare Regale Wie häufig müssen Regalanlagen und Lagereinrichtungen geprüft werden? Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten. Ihre Vorteile durch die Regalinspektion: •Mittels Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung •Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Lebensdauer Ihrer Regale •Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko

UVV Prüfung von Regalsystemen